Mittwoch, 17. Mai 2017

Mitarbeiter Schulung GOÄ und BG Privatabrechung / Privatliquidation

Unsere Mitarbeiter besuchten an zwei Tagen ein GOÄ und UV-GOÄ Intensivseminar


Am 15.05.2017 und 16.05.2017 machten sich früh am Morgen fünf Mitarbeiter aus der Abrechnungsabteilung auf den Weg in die Kölner Innenstadt. Bei strahlendem Sonnenschein ging die GOÄ & BG Schulung in einem großen Kölner Hotel, bei bester Verpflegung und Versorgung mit reichlich Arbeitsmaterialien, pünktlich um 08.00 Uhr los.

Folgende Themen wurden unter anderem an diesen Tagen behandelt:

  •  Grundlagen der Privatabrechnung nach GOÄ und der Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft nach UVGOÄ
  • Aktuelle Abrechnungsneuigkeiten
  • Besprechung spezifischer GOÄ Ziffern für bestimmte Fachbereiche
  • Viele Tests, Übungen und Fallbeispiele wurden behandelt
  • Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen der Privatärztlichen Abrechnung 
In den Mittagspausen konnten sich unsere Mitarbeiter an einem reichhaltigen Buffet für die Einheit am Nachmittag stärken und sich über die besprochenen Themen austauschen.

Unsere Mitarbeiter konnten viel an diesen Tagen lernen und konnten Ihren Kolleginnen, die an dieser Schulung nicht teilnehmen konnten, in einer Besprechung ihr Wissen weiter vermitteln.

Dem Kölner Abrechnungsdienst ist eine hohe Qualität bei der Privatliquidation sehr wichtig, daher wird dies sicher nicht die letzte Schulung gewesen sein.


Donnerstag, 16. März 2017

Privatliquidation oder Privatabrechnung von IGeL- Leistungen

Abrechnung von IGeL- Leistungen mit dem Kölner Aberchnungsdienst


Die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Leistungen, für welche die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind oder deren Sicherstellung anderen Leistungserbringern obliegt, beispielsweise der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung. Die Abrechnung erfolgt daher mit dem Patienten direkt.
Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses in den Richtlinien nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, weil sie über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinausgehen. Man spricht hier von der Übermaßbehandlung.

Abrechnung direkt mit dem Patienten oder mit der Krankenversicherung?


IGeL können von Ärzten in Deutschland gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Abrechnung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde, gemäß § 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an. Die Abrechnung erfolgt dann mit der Krankenkasse.

Montag, 23. Januar 2017

Privatliquidation - Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung

Der Begriff der Privatliquidation 

Mit einer Privatliquidation fordern Sie als Arzt, Heilpraktiker, Labor oder Zytologe per Abrechnung die Vergütung aus einem Behandlungsvertrag für ihre beruflichen Leistungen ein, d.h. Sie stellen dem Patienten eine Abrechnung über die ärztliche Versorgung. Der dafür verwendete Begriff der Liquidation oder Privatliquidation ist dafür durchaus geläufig. Die privatärztliche Liquidation ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) geregelt.

Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung zur Privatliquidation


Unsere Abrechnungen entsprechen den Bestimmungen der GOÄ und dem UStG

Die Rechnung ambulanter Leistungen muss insbesondere enthalten:
  • das Datum der Erbringung der Leistung,
  • bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
  • bei Entschädigungen den Betrag, die Art der Entschädigung und die Berechnung,
  • bei Ersatz von Auslagen den Betrag und die Art der Auslage.
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt erbracht werden, unterliegen nicht der Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14a UStG . Bei der Ausstellung der Rechnung erübrigen sich insoweit die Angaben gem. § 14 UStG, insbesondere die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft - wir erledigen die Abrechnung für Sie


Sie als Arzt dürfen zwar nur eigene Leistungen abrechnen, Sie sind jedoch nicht gehindert, die Rechnungsstellung mit Zustimmung des Patienten durch Dritte vornehmen zu lassen. Sie leiten die abrechnungsrelevanten Daten an uns weiter, wir verfügen über ein eigenes Rechenzentrum, eine eigene Poststelle. kümmern uns um alle Formen der Korrespondenz, arbeiten Ihrem Steuerberater zu und kümmern uns sogar um außergerichtliche Mahnungen bis hin zum Inkasso.

Mittwoch, 14. Dezember 2016

Weihnachtsfeier beim Kölner- Abrechnungsdienst

Hohoho, Der Nikolaus war zu Gast bei der Weihnachtsfeier des Kölner Abrechnungsdienst

Am vergangenen Freitag feierte der Kölner Abrechnungsdienst seine Weihnachtsfeier im Anno Pomm in Köln- Junkersdorf.


Nach einem herrlichen Essen gab es einen kleinen Programmpunkt, mit dem wohl keiner gerechnet hatte:

Der Nikolaus zu Gast auf unserer Weihnachtsfeier. Nachdem er die Finger auf die Wunden gelegt hat, gab es einen lustigen Jahresrückblick mit versöhnlichem Blick nach vorn, Gedichte, Lieder und letztendlich hatte er auch für alle noch eine Überraschung in seinem Sack.



Freitag, 18. November 2016

Privatliquidation in guten Händen - Testen Sie uns

Privatabrechnung in guten Händen 

Wollen Sie nicht auch die Sicherheit haben, Ihre Privatabrechnung in guten Händen zu wissen? 


Wir kennen unsere Kunden noch persönlich und wissen deshalb auch um alle Abläufe in  
den Praxen. Unser medizinisches Fachpersonal holt für Sie das beste Ergebnis aus Ihrer Privatabrechnung raus und nimmt
gebührenrechtliche Prüfungen vor.


Durch mehr als 25 Jahre Erfahrung und Kompetenz lösen wir alle Probleme für Sie.

Wir sind immer ganz in Ihrer Nähe.

Profitieren Sie von unserem Know-How und nutzen Sie unser KAD Test Angebot.


Auch wenn Sie bereits mit einer anderen privatärztlichen Verrechnungsstelle

zusammenarbeiten, sollten wir uns kennen lernen 

– ein Vergleich lohnt immer !

Dienstag, 27. September 2016

Cash Direkt - 100 % Vorkasse für Ärzte

Die Bedeutung der Liquidität für Sie als Arzt

Sie als Arzt sind nicht nur Mediziner, Sie sind oft auch Unternehmer. Liquidität ist daher von entscheidender Bedeutung für die Zukunft Ihrer Praxis, Ihres Labors oder Ihres MVZ. Machen Sie sich unabhängig von der Zahlungsmoral Ihrer Patienten.

Liquidität ist die Ausstattung an Zahlungsmitteln, die für Investitions- und Konsumauszahlungen und zur Befriedigung von Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung stehen. Die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität, also das Liquiditätsmanagement, besteht in der Aufgabe, Geld zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. Einfacher ausgedrückt: Egal wie gut Sie als Arzt, als Heilpraktiker oder als Mediziner im Allgemeinen arbeiten, wenn Ihre Patienten nicht zahlen, ist Ihre Existenz bedroht. 

Liquidität durch Cash Direct am ersten Tag 

Wenn Sie mit uns Cash Direct vereinbaren, bekommen Sie den Rechnungsbetrag von uns auf Ihrem Geschäftskonto gutgeschrieben, sobald wir Ihre Rechnung in unserem eigenen Rechnungszentrum erstellt und in unserer eigenen Poststelle gefaltet, kuvertiert und frankiert haben. Es kann also sein, dass bevor Ihr Patient die Rechnung in Händen hält, Sie schon über Ihr Honorar auf Ihrem Konto verfügen können.

Mittwoch, 15. Juni 2016

Privatabrechnung Zahnmediziner bzw. Zahnarzt nach GOZ

Rechnungslegung / Abrechnung bzw. Privatliquidation nach GOZ für Zahnärzte, Zahnmediziner oder Zahnarztpraxen

Unsere Privatliquidation nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf Basis der Rechtsgrundlage für den Erlass § 15 Zahnheilkundegesetz. Reine Privatzahnärzte, die keine Kassenzulassung haben und daher auch nicht an der vertragszahnärztlichen Abrechnung teilnehmen, rechnen ausschließlich nach den Vorschriften der GOZ erstellten Privatliquidationen ab. Die GOZ ist für alle vertragszahnärztlichen Zahnärzte in Deutschland bei der Abrechnung bindend und gilt seit 1987 als neue Gebührenordnung zum Ersatz der BUGO-Z. 2008 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Referentenentwurf mit Begründungen für eine neue GOZ vor. Der Entwurf wurde allerdings von der großen Koalition nicht weiter verfolgt. Nach der Bundestagswahl 2009 wurde eine Arbeitsgruppe aus BMG, Bundeszahnärztekammer und Verband der privaten Krankenversicherung eingerichtet, die die Arbeiten an einer GOZ-Reform wieder aufnahm. Am 24. März 2011 legte das BMG erneut einen Referentenentwurf vor, der schließlich zum 1. Januar 2012 in Kraft trat.

Ärgerlich bis existensgefährdend: Zahlungsausfälle bei Ihnen als Zahnmediziner

Seit über 25 Jahren beschäftigen wir uns mit der Abrechnung von Medizinern und stellen dabei fest, dass die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls, vor allem bei den hohen Kosten der Zahnmedizin, fast jährlich zunimmt. Eine Zahnarztpraxis ist auf einen reibungslosen Liquiditätsstrom angewiesen - Sie als Zahnarzt haben besseres zu tun, als Ihrem Geld hinterher zu laufen. Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Privatliquidation auf Wunsch eine kostenfreie Bonitätsprüfung der Patienten an, damit die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis reibungslos verläuft.

Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung zur Privatliquidation

Natürlich ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab geregelt, gemäß § 87 Abs. 2 SGB V. Die Abrechnung erfolgt hier nicht gegenüber den Versicherten, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Vorteile für Ihre Patienten: Sie als Zahnmediziner können bei der Finanzierung helfen 

Wir verfügen über ausgesprochen gute Kontakte zu unserer hauseigenen Bank: Die Abrechnungssumme für eine Behndlung innerhalb der Zahnmedizin kann für Patienten zu einer finanziellen Herausforderung werden und im schlimmsten Fall muss der Patient die Behandlung verschieben oder ganz absagen. Sie können mit uns die Ratenzahlung für Patienten anbieten - und das mit Cash- Direkt über unsere hauseigene Bank. Wir ermöglichen eine Ratenzahlung mit bis zu 48 Monaten Laufzeit. In Ihrer Zahnarztpraxis können Sie gerne einen diesbezüglichen Infoflyer auslegen, den wir Ihnen zur Verfügung stellen - für ein Zahnmediziner mit eigener Zahnarztpraxis ein wirklicher Wettbewerbsvorteil im Kampf um die Privatpatienten.