Mittwoch, 17. Mai 2017

Mitarbeiter Schulung GOÄ und BG Privatabrechung / Privatliquidation

Unsere Mitarbeiter besuchten an zwei Tagen ein GOÄ und UV-GOÄ Intensivseminar


Am 15.05.2017 und 16.05.2017 machten sich früh am Morgen fünf Mitarbeiter aus der Abrechnungsabteilung auf den Weg in die Kölner Innenstadt. Bei strahlendem Sonnenschein ging die GOÄ & BG Schulung in einem großen Kölner Hotel, bei bester Verpflegung und Versorgung mit reichlich Arbeitsmaterialien, pünktlich um 08.00 Uhr los.

Folgende Themen wurden unter anderem an diesen Tagen behandelt:

  •  Grundlagen der Privatabrechnung nach GOÄ und der Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft nach UVGOÄ
  • Aktuelle Abrechnungsneuigkeiten
  • Besprechung spezifischer GOÄ Ziffern für bestimmte Fachbereiche
  • Viele Tests, Übungen und Fallbeispiele wurden behandelt
  • Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen der Privatärztlichen Abrechnung 
In den Mittagspausen konnten sich unsere Mitarbeiter an einem reichhaltigen Buffet für die Einheit am Nachmittag stärken und sich über die besprochenen Themen austauschen.

Unsere Mitarbeiter konnten viel an diesen Tagen lernen und konnten Ihren Kolleginnen, die an dieser Schulung nicht teilnehmen konnten, in einer Besprechung ihr Wissen weiter vermitteln.

Dem Kölner Abrechnungsdienst ist eine hohe Qualität bei der Privatliquidation sehr wichtig, daher wird dies sicher nicht die letzte Schulung gewesen sein.


Donnerstag, 16. März 2017

Privatliquidation oder Privatabrechnung von IGeL- Leistungen

Abrechnung von IGeL- Leistungen mit dem Kölner Aberchnungsdienst


Die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Leistungen, für welche die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind oder deren Sicherstellung anderen Leistungserbringern obliegt, beispielsweise der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung. Die Abrechnung erfolgt daher mit dem Patienten direkt.
Dies gilt insbesondere für Leistungen, die nach der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses in den Richtlinien nach § 92 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, weil sie über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinausgehen. Man spricht hier von der Übermaßbehandlung.

Abrechnung direkt mit dem Patienten oder mit der Krankenversicherung?


IGeL können von Ärzten in Deutschland gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Abrechnung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde, gemäß § 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Manche gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an. Die Abrechnung erfolgt dann mit der Krankenkasse.

Montag, 23. Januar 2017

Privatliquidation - Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung

Der Begriff der Privatliquidation 

Mit einer Privatliquidation fordern Sie als Arzt, Heilpraktiker, Labor oder Zytologe per Abrechnung die Vergütung aus einem Behandlungsvertrag für ihre beruflichen Leistungen ein, d.h. Sie stellen dem Patienten eine Abrechnung über die ärztliche Versorgung. Der dafür verwendete Begriff der Liquidation oder Privatliquidation ist dafür durchaus geläufig. Die privatärztliche Liquidation ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) geregelt.

Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung zur Privatliquidation


Unsere Abrechnungen entsprechen den Bestimmungen der GOÄ und dem UStG

Die Rechnung ambulanter Leistungen muss insbesondere enthalten:
  • das Datum der Erbringung der Leistung,
  • bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
  • bei Entschädigungen den Betrag, die Art der Entschädigung und die Berechnung,
  • bei Ersatz von Auslagen den Betrag und die Art der Auslage.
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt erbracht werden, unterliegen nicht der Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14a UStG . Bei der Ausstellung der Rechnung erübrigen sich insoweit die Angaben gem. § 14 UStG, insbesondere die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft - wir erledigen die Abrechnung für Sie


Sie als Arzt dürfen zwar nur eigene Leistungen abrechnen, Sie sind jedoch nicht gehindert, die Rechnungsstellung mit Zustimmung des Patienten durch Dritte vornehmen zu lassen. Sie leiten die abrechnungsrelevanten Daten an uns weiter, wir verfügen über ein eigenes Rechenzentrum, eine eigene Poststelle. kümmern uns um alle Formen der Korrespondenz, arbeiten Ihrem Steuerberater zu und kümmern uns sogar um außergerichtliche Mahnungen bis hin zum Inkasso.